Bürgerstiftung Bezirksmuseum Buchen
Eine Stiftung zugunsten des Bezirksmuseums Buchen
Am 26. März 1999 wurde die "Bürgerstiftung Bezirksmuseum Buchen", eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ins Leben gerufen. Ihr vorausgegangen war die am 23. Oktober 1996 gegründete nichtselbständige, vom Verein Bezirksmuseum e. V. Buchen treuhänderisch verwaltete "Bürgerstiftung Bezirksmuseum Buchen". Nachdem das Stiftungskapital auf über DM 100.000,-- angewachsen war, Stiftungsaufsichtsbehörde - Regierungspräsidium Karlsruhe - die Umwandlung in eine selbständige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts genehmigt.
Vorstand
mit Bürgermeister Roland Burger als Vorsitzenden,
Dr. Wolfgang Hauck als Stellvertreter und
Michael Kieser als Stiftungsverwalter vertritt
die Stiftung rechtlich.
Kuratorium
Dem Vorstand zur Seite gestellt ist ein Kuratorium unter dem Vorsitz von Bürgermeister i. R. Josef Frank und Hans Th. Vleugels als Stellvertreter
Dem Kuratorium gehören außerdem an:
- Sibylle Ostien als stv. Vorsitzende des Vereins Bezirksmuseum Buchen e.V.
- Dr. Harald Genzwürker als Vertreter des Gemeinderates,
- Hans Georg Vleugels als Vertreter der Musiksammlung Vleugels,
- Landrat Dr. Achim Brötel
Erklärtes Ziel der Stiftung ist nach § 2 ihrer Satzung
"die Förderung von Kunst und Kultur zwischen Neckar und Main im Rahmen der vom Bezirksmuseum Buchen wahrgenommenen Aufgaben, insbesondere aber Förderung des 1911 gegründeten Bezirksmuseums Buchen selbst als kultureller Einrichtung der Buchener Bürgerschaft, einschließlich einer Übernahme der Museumsträgerschaft." Dieses Ziel kann langfristig nur durch eine stetige Erhöhung des Stiftungskapitals verwirklicht werden, d. h. durch weitere Zustiftungen. Deshalb hoffen wir auf weitere Unterstützung.
Zweck - Vermögen - Organisation der Stiftung
Es sind im Wesentlichen drei Merkmale, die den Begriff "Stiftung" definieren, nämlich der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation. Im Falle der rechtsfähigen "Bürgerstiftung Bezirksmuseum Buchen", die sich am 26. März 1999 ihre Satzung gegeben hat, sind diese drei Wesensmerkmale eindeutig festgelegt:
Der Stiftungszweck wurde von den Stiftern inhaltlich bestimmt und in den §§ 2 und 3 ihrer Satzung genau definiert:
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur zwischen Neckar und Main im Rahmen der vom Bezirksmuseum Buchen wahrgenommenen Aufgaben, insbesondere aber Förderung des 1911 gegründeten Bezirksmuseums Buchen selbst als kultureller Einrichtung der Buchener Bürgerschaft, einschließlich einer Übernahme der Museumsträgerschaft.
Die "Bürgerstiftung Bezirksmuseum Buchen" will damit Aufgaben übernehmen, die von staatlicher oder kommunaler Seite nicht zu den klassischen Pflichtaufgaben gezählt werden, sondern Freiwilligkeitsleistungen sind. Angesichts der schwieriger werdenden wirtschaftlichen Lage zeichnet sich ab, dass der finanzielle Spielraum von Städten, Gemeinden und privat tätigen Vereinen gerade bezüglich der Kulturarbeit zunehmend enger wird, Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen nur noch in geringerem Maße als bisher zu erwarten sind. Unsere Stiftung soll hier einen Ausweg und damit eine zusätzliche finanzielle Basis schaffen, um die vorgegebenen Aufgaben, nämlich den Unterhalt des Bezirksmuseums Buchen auf Dauer und zweckgebunden zu übernehmen. Konkret wollen wir mit dieser Stiftung langfristig folgende Aufgaben verwirklichen:
- Förderung von Investitionen, d. h. wichtigen Ankäufen auf Auktionen oder bei Kunsthändlern, um wesentliche, in die Region gehörende Exponate erwerben zu können und damit zu verhindern, dass diese unwiederbringlich verloren gehen.
- Unterstützung bei der Restaurierungen von Möbeln, Skulpturen, Gemälden usw. Hier steigen die Kosten unaufhaltsam, demgegenüber sind die Landeszuschüsse rückläufig (früher 50% Förderung, inzwischen nur noch 30%).
- Langfristig die Einstellung einer Fachkraft (Volkskundler), ohne die ein Museum dieser Größenordnung und mit dieser Vielzahl kulturhistorisch wertvoller Objekte zwangsläufig früher oder später seiner Aufgabe nicht mehr gerecht werden kann, das überlieferte Kulturgut sach- und fachgerecht zu pflegen, zu präsentieren und zu erhalten. Denkbar wäre langfristig sogar eine Übernahme der Museumsträgerschaft durch die "Bürgerstiftung Bezirksmuseum Buchen" für den Fall, dass eine Trägerschaft durch den Verein Bezirksmuseum Buchen finanziell nicht mehr zu leisten wäre.
Eine Stiftung kann aber nur dann den ihr zugewiesenen Zweck erfüllen, wenn sie seitens der Stifter mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, d. h. ein entsprechend hohes Stiftungsvermögen besitzt. Dies regelt § 4 der Satzung:
- Das Stiftungsvermögen besteht aus Barvermögen in Höhe von 110.950,--DM (zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung)
- Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.
- Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus etwaigen Zuwendungen, soweit diese nicht zur Vermehrung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
Der Stifter kann also bereits zu Lebzeiten oder auch durch letztwillige Verfügung im Todesfall der Stiftung Vermögen zuführen, das Erträge bringen soll, damit der Stiftungszweck verwirklicht werden kann. Das Stiftungsvermögen selbst muss unangetastet auf Dauer erhalten bleiben, um ein Fortbestehen der Stiftung zu gewährleisten. Spätere Zustiftungen sind auf jeden Fall immer möglich.
Um ihren Stiftungszweck nachhaltig verwirklichen zu können, wird eine Stiftungsorganisation benötigt. Ihre Zusammensetzung und ihre Aufgaben sind in den §§ 5 bis 9 der Stiftungssatzung eindeutig festgelegt:
- Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
- Der Vorstand besteht aus drei natürlichen Personen: dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Buchen, dem gesetzlichen Vertreter des Stifters, d. h. dem jeweiligen 1. Vorsitzenden des Verein Bezirksmuseum e. V. Buchen, dem Stiftungsverwalter.
- Das Kuratorium besteht aus höchstens acht ständigen Mitgliedern sowie bis zu acht weiteren gewählten Mitgliedern.
- Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden Vorsitzenden. - Das Kuratorium w
Mit der "Bürgerstiftung Bezirksmuseum Buchen" hat sich der Verein Bezirksmuseum Buchen eine große Aufgabe gesetzt. Bei der Weiterführung der "Bürgerstiftung Bezirksmuseum Buchen" hoffen wir auf finanzielle Unterstützung. Zustiftungen sind möglich
auf das Konto der "Bürgerstiftung Bezirksmuseum Buchen"
bei der Sparkasse Neckartal-Odenwald, Kto. 7000318, BLZ 674 500 48 oder
bei der Volksbank Franken, Kto. 1080105, BLZ 674 614 24.
Stifter erhalten gerne eine Spendenquittung. acht über die Einhaltung des Stifterwillens.
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Senden Sie uns eine Nachricht: info@bezirksmuseum.de